Private Versicherungen
Haftpflichtversicherung

§ 823 BGB

Schadensersatzpflicht

(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

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Sie haben es sicherlich schon einmal erlebt: Sie waren in einer bestimmten Situation unachtsam und haben Sachen, die einem anderen gehören, beschädigt oder gar zerstört. Laut obigem Gesetzestext sind Sie dazu verpflichtet den enstandenen Schaden zu ersetzen und das kann manchmal ganz schön teuer werden. Im schlimmsten Fall können Sie Ihr gesamtes Vermögen und das, welches Sie künftig erarbeiten, verlieren, da Sie in unbegrenzter Höhe haften.

In Ihrer Mietwohnung machen Sie sich gerade etwas zu essen und lassen sich ablenken. Das Speiseöl in der Pfanne entzündet sich. Trotz eifriger Löschversuche gerät das Feuer außer Kontrolle. Den entstandenen Feuerschaden an der gemieteten Wohnung übernehmen wir im Rahmen unserer Privathaftpflichtversicherung bis zur vereinbarten Versicherungssumme.

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