Ihr Versicherungsschutz erstreckt sich auf die gesetzliche Haftpflicht aus der im Versicherungsschein beschriebenen ärztlichen Tätigkeit. Wir schützen Sie bei Schadenersatzansprüchen aus:
unerlaubter Handlung
einem Behandlungsvertrag
Mögliche Ursachen hierfür könnten sein:
Therapie- oder Diagnosefehler
ungenügende Patientenaufklärung
Verletzung der Verkehrssicherungspflicht (aus Führung einer Praxis)
Wir übernehmen für Sie als Haftpflichtversicherer die Aufgabe
zu prüfen, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht
berechtigten Ansprüchen nachzukommen
unberechtigte Ansprüche gegen Sie abzuwehren
Übernahme sämtlicher Korrespondenz im Schadenfall
im Falle eines Rechtsstreites führt die AXA den Prozess für Sie und trägt die Kosten
Wir gewähren Ihnen Deckungssummen von 5 Mio. € pauschal (alle Fachrichtungen) für Personen- und Sachschäden und 200.000 € für Vermögensschäden!
Speziell mitversichert sind...
erweiterter Strafrechtsschutz für die gesamte ärztliche Tätigkeit
Schlüsselschäden bis 15.000 €
Europadeckung bis zu 3 Monate
Notarzttätigkeit, sofern nicht hauptberuflich
ärztlicher Freundschaftsdienst
gelegentliche Gutachtertätigkeit
Ansprüche aus der ärztlichen Behandlung von Angehörigen